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SPITZBODEN UND ABSEITENRÄUME

Es sind nur typengeprüfte Systeme zugelassen. Dabei sind zwei Systemfamilien zu unterscheiden:

  • Alle anderen Systeme aus kleinformatigen Platten oder Matten erfordern den Aufbau ein Unterdaches und einer luftdichten dampfbremsenden Schicht. Ein Sonderfall sind auf eine Unterdach in Heißbitumen verlegte Foamglasplatten. Sie sind selbst völlig dampfdicht und benötigen deshalb keine Dampfbremse.
  • Alle anderen Systeme aus kleinformatigen Platten oder Matten erfordern den Aufbau ein Unterdaches und einer luftdichten dampfbremsenden Schicht. Ein Sonderfall sind auf eine Unterdach in Heißbitumen verlegte Foamglasplatten. Sie sind selbst völlig dampfdicht und benötigen deshalb keine Dampfbremse.

Unsere Empfehlung:

Auf jeden Fall eine raumseitige Dampfbremse auf Holzschalung o.ä. einbauen. Die Holzschalung bietet einen ebenen Verlegeuntergrund. Die Dampfbremse sichert gleichzeitig die Luftdichtigkeit und den Feuchtenschutz: Bei einem Einfamilienhaus ergeben sich etwa 350 m Fugenlänge zwischen den Dämmplatten, die nur zur Dachhaut hin abgeklebt werden können. Strömt jedoch von innen feuchtwarme Raumluft in die Fugen ein, kann es zu Schäden durch kondensierenden Wasserdampf kommen. Bei den Systemen, welche die Dachlast über Nägel auf die Sparren übertragen, ist die Dämmplattenstärke auf 120 bis 140 mm beschränkt. Aufwändigere Verschraubungen sind möglich, erhöhen jedoch die Kosten. Wird die Dämmung auf den Sparren mit einer Dämmung zwischen Sparren kombiniert, muss die Dampfbremse raumseitig unter den Dämmlagen angeordnet werden. Bei Hartschaumplatten ist z.B. bei Reihenhäusern oder Mehrfamilienhäusern mit ausgebautem Dach auf einen ausreichenden Schallschutz zwischen den Gebäude- oder Wohnungstrennwänden zu achten. Dies kann z.B. durch die Wahl von Platten mit niedriger dynamischer Steifigkeit (s‘< 30 MN/m³) erzielt werden.

Bei diesem Haus wurde die Dämmung der Abseiten offensichtlich „vergessen“

Spitzboden

Die Fläche des Spitzbodens ist häufig beachtlich. Da er meist nicht genutzt wird, ist die Dämmung einfach: Dämmplatten, Dämmflocken oder -granulat werden zwischen und auf die Kehlbalken verlegt, eingeblasen- oder geschüttet. Wählen Sie den Dämmstoff, der den dichtesten Anschluss an Sparren, Kehlbalken etc. ermöglicht, damit keine Kaltluft unterkriechen kann. Platten sollten deshalb mehrlagig und stoßversetzt verlegt werden.

Mineralfasermatten dämmen diesen Spitzboden. Damit die Dämmung lückenlos an die Dachschräge anschließt, sind zwischen den Sparren Streifen des Materials eingeschoben.

Die Dämmstoffstärke sollte bei dieser einfachen. Verlegeart angesichts des geringen Preises 25 cm nicht unterschreiten. Für den Schornsteinfeger ist eine Laufbohle einzurichten. Die Einstiegsluke der Bodentreppe kann wiederum mit aufgelegten Dämmplatten geschützt werden, die beim Einstieg einfach beiseite geschoben werden (bei Einblasdämmstoffen Holzfutter der Treppe erhöhen).

Wird die Dämmung nicht mit der Dachschräge bis zur Außenwand geführt, dürfen die Abseitenwände und der Boden im Abseitenraum nicht vergessen werden. Für den Boden sind ein einfaches Auslegen von Dämmplatten, Einblasen von Dämmstoffflocken oder Schüttdämmstoffe geeignet. Die Abseite wird am besten mit Matten oder Hartschaumplatten gedämmt. Sie sind fest am Abseitenmauerwerk zu verkleben oder zwischen Holzständerwänden fest einzustopfen (Mineralfaser). Eine höhere Dämmschichtdicke wird durch eine zweite vorgestellte Schicht erzielt. Eine raumseitige luftdichte Schicht ist bei Leichtbauwänden sehr wichtig, um Zugluft aus dem Abseitenraum zu vermeiden. Der Anschluss an die Dämmung zwischen den Sparren ist ohne Fehlstellen auszuführen. Im nichtgenutzten Abseitenraum können Dämmstoffstärken von 20 cm eingebracht werden.

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