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ENERGIEKONZEPT DER BUNDESREGIERUNG

Am 06.09.2010 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und das Bundesumweltministerium (BMU) der schwarz-gelben Koalition ihr Energiekonzept, das im Kern aus 9 Punkten besteht. Für die Gebäudesanierung ist Punkt E Seite 26 entscheidend.

Das Energiekonzept im pdf-Format.

Dort heisst es im Wortlaut:

E. ENERGETISCHE GEBÄUDESANIERUNG UND ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN

Auf den Gebäudebereich entfallen rund 40% des deutschen Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Gleichzeitig sind die Potentiale zur Energie- und CO2Einsparung gewaltig. Drei Viertel des Altbaubestandes wurde noch vor der 1. Wärmeschutzverordnung 1979 errichtet. Diese Gebäude sind oft gar nicht oder kaum energetisch saniert. Die überwiegende Mehrheit der Heizungssysteme entspricht nicht dem Stand der Technik. Die Szenarien belegen, die energetische Sanierung des Gebäudebestands ist der zentrale Schlüssel zur Modernisierung der Energieversorgung und zum Erreichen der Klimaschutzziele.

Unser zentrales Ziel ist es deshalb, den Wärmebedarf des Gebäudebestandes langfristig mit dem Ziel zu senken, bis 2050 nahezu einen klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Dafür ist die Verdopplung der energetischen Sanierungsrate von jährlich etwa 1% auf 2% erforderlich. Bis 2020 wollen wir eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 % erreichen und streben bis 2050 eine Minderung in der Größenordnung von 80 % an. Dabei soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Wärmebedarf deutlich erhöht werden.

Quelle: s. pdf-Datei oben Seite 26 und weiter Seite 27:

KLIMANEUTRALER GEBÄUDEBESTAND BIS 2050

Kernelemente einer solchen „Modernisierungsoffensive für Gebäude“ sind:

  • Mit der Novelle der EnEV 2012 wird der Standard „Nullemission“ bis 2050 für alle Gebäude auf der Basis von Kennwerten für den Primärenergieverbrauch eingeführt. Der Sanierungsfahrplan beginnt 2020 und führt bis 2050 stufenweise auf das Zielniveau.
  • Der Standard für 2020 wird vergleichsweise moderat gewählt, so dass zunächst nur die energetisch schlechtesten Gebäude betroffen sind, die in der Regel auch bauphysikalisch saniert werden müssen. Bei der Sanierung haben die Eigentümer die Wahl zwischen Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Verbesserung der Anlagentechnik oder dem Einsatz erneuerbarer Energien. Sie können auch selbst entscheiden, in welcher zeitlichen Reihenfolge Einzelmaßnahmen durchgeführt werden oder ob einmalig vollständig saniert wird.
  • Sofern der Eigentümer die Zielwerte vorzeitig erfüllt oder übererfüllt, erhält er dafür eine staatliche Förderung. In diesem Sinne werden beispielsweise das bewährte CO2-Gebäudesanierungsprogramm deutlich besser ausgestattet und steuerliche Anreize für die Förderung der Sanierung neu eingeführt.
    Entsprechend dem Über- und Unterschreiten der auf der Zeitschiene festgelegten Effizienzstandards wird ein steuerlicher Bonus oder Malus für die Gebäude eingeführt.

Kaum veröffentlicht wurde seitens verschiedener Branchenverbände hefitger Protest  laut. Denn dies bedeutet soweit bis dato (Stand 10/2010) noch nicht anders von der schwarz-gelben Koalition konkretisiert, dass auf Haus- und Grundeigentümer eine Kostenlawine zurollt. In einer Presseerklärung äußert sich die „Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund“ wie folgt:

„Hauseigentümer gegen Energiepläne der Bundesregierung

NULLEMISSIONSSTANDARD NICHT REALISIERBAR

Wir lehnen den Standard Nullemission im Wohngebäudebestand ab. Dieser Standard ist für eine Vielzahl von Wohngebäuden insbesondere in innerstädtischen Lagen technisch nicht realisierbar. Darüber hinaus ist Nullemission nicht wirtschaftlich umsetzbar und folglich rechtlich unzulässig.“ So kommentierte Andreas Stücke, Generalsekretär von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin die aktuellen Energiepläne der Bundesregierung.

Es reiche nicht aus, eine Aufstockung der staatlichen Fördermittel zu fordern. Die Bundesregierung müsse davon abrücken, Eigentümer zur energetischen Modernisierung zu zwingen. „Wir unterstützen den Bundesbauminister in seiner Auffassung, dass der im Energiekonzept bisher vorgesehene Zwang gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes verstieße“, sagte Stücke.

Nach Berechnungen von Haus & Grund müssten Eigentümer pro Quadratmeter Wohnfläche durchschnittlich knapp 1.000 Euro aufwenden, um ihre Wohnungen auf Nullemissionsstandard zu modernisieren. Für Mieter bedeutete dies drastisch steigende Mieten. So stiege die monatliche Kaltmiete je Quadratmeter in Berlin von heute 4,60 Euro auf etwa 13,70 Euro.“

Quelle: Pressemitteilung der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund v. 16.09.2010

Desweiteren bietet Haus & Grund zwei pdf – Dateien zum Download an, in denen Musterkalkulationen für die energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses sowie der prognostierte Anstieg des Mietspiegels in verschiedenen deutschen Großstädten dargestellt ist.

Standard Nullemission: Modernisierungskosten
Standard Nullemission: Auswirkung auf Mieten

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund berechnet nach §559 BGB die Modernisierungskosten mit 994,58 Euro x 0,11 / 12 Monate = 9,12 Euro pro Quadratmeter pro Monat  für ein Mehrfamilienhaus mit ca. 600 m² Mietfläche, somit verdoppelt bis vervierfacht sich die durchschnittliche Bruttokaltmiete in verschiedenen Großstädten je nach Standort und Lage. Neubauen kommt da unter Umständen billiger. Es ist allerdings kaum anzunehmen, dass Sanierungskosten in dieser Höhe tatsächlich auf die Miete umgeschlagen werden, weil für den Normalmieter schlicht nicht bezahlbar und für den Vermieter nicht vermietbar. Bleibt also abzuwarten, wie die Klimaziele in die Tat umgesetzt sprich finanziert werden.

In einer vorausgegangenen Presseerklärung vom 08.09.2010 kommentiert die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund das Energiekonzept der Bundesregierung noch drastischer:

„Sanierst du noch, oder reißt du schon ab?

HAUS & GRUND KRITISIERT ENERGIEKONZEPT DER BUNDESREGIERUNG

„Der von der Bundesregierung für den Gebäudebestand geplante Standard Null-Emission wird viele Eigentümer langfristig dazu zwingen, ihre Häuser abzureißen“, kommentiert Andreas Stücke, Generalsekretär der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland, das Energiekonzept der Bundesregierung.

Der Verband wies darauf hin, dass knapp 30 Millionen Wohnungen in Deutschland vor Inkrafttreten der Ersten Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 gebaut wurden. Diese Wohnungen nach den heute gültigen energetischen Anforderungen zu sanieren, sei für das Gros der Eigentümer schon nicht zu bezahlen. Haus & Grund schätzt die Kosten der Sanierung eines Einfamilienhauses aus dem Jahr 1970 mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern nach heutigen Standards auf etwa 70.000 Euro. Eine Sanierung auf den Zwangsstandard Null-Emission erhöhte die Kosten noch einmal um mindestens 20.000 bis 30.000 Euro, da zusätzlich beispielsweise eine Solaranlage sowie eine Wärmepumpe installiert werden müssten.

„Selbst wenn die Öl- und Gaspreise durch die Decke schießen, werden sich diese Investitionen für die Eigentümer nicht rechnen“, so Stücke. Die Hauseigentümer ließen sich diese Attacke auf die Eigentumsfreiheit nicht gefallen.“

Quelle: Presseerklärung Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund v. 08.09.2010

Lesen Sie dazu auch folgende Artikel auf SPIEGEL-ONLINE und T-Online:

SPIEGEL-ONLINE: Lobbyschlacht um Energiekonzept

T-ONLINE: Immobilienbesitzern droht Sanierungsschock

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