FILL-IT Dämmtechnik GmbH Berlin (030) 411 80 24 | Schloß Holte (05207) 778 78 | Villingen-Schwenningen (07720) 999 97 97 info@fill-it.de

EMPFEHLUNGEN UND HINWEISE

Ein weiterer Vorteil: Auch die Oberflächentemperatur der Dachinnenverkleidung wird dann wärmer. Dieser Faktor ist entscheidend für die Behaglichkeit.

Unsere Empfehlung für bestehende Wohngebäude

Dämmungen zwischen den Sparren, die volle Sparrenhöhe ausnutzen und mit einem Dämmstoff geringer Wärmeleitfähigkeit (Lambda ≤ 0,035 W/m*K) ausgeführt werden. Wo immer möglich, sollte eine Dämmung unter den Sparren kombiniert werden, um deren Wärmebrückenwirkung zu reduzieren. Bei Dachneueindeckungen kann die Dämmung zwischen den Sparren auch durch Sparren-Aufdoppelung nach oben erweitert oder mit einer Dämmung auf den Sparren kombiniert werden (Anforderungen s.o.). Zwischen 20 und 30 cm gesamte Dämmstärke sind sinnvoll. Der Spitzboden und die Abseiten können auch durchaus dicker gedämmt werden, da hier genügend Raum zur Verfügung steht.

Unsere Empfehlung für den Neubau

Beim Wohnungsneubau ist es sinnvoll, die Niedrigenergiebauweise anzustreben. Niedrig energiehäuser reduzieren den Heiz energie ver brauch gegenüber konventionell gebauten Häusern um mehr als 25 %. Sie entlasten damit die Umwelt von Luftschadstoffen und weisen eine hohe Wohnbehaglichkeit auf. Mit Dämmstärken von 24 – 30 cm im Dach lassen sich U-Werte unter 0,15 W/(m² K) erzielen.

20 cm Sparrenhöhe sichern bei diesem Neubau eine Dämmstärke von 20 cm zwischen Sparren (unbelüftet). Unter dem Sparren werden zwischen einer Unterkonstruktion 25 mm starke Dämmplatten angeordnet. Eine Weichfaserplatte als Unterdach statt einer Unterspannbahn bietet einen zusätzlichen Wärmeschutz auf dem Sparren. Der U-Wert beträgt 0. 188 W/(m²K).

Anforderungen des Brandschutzes

Es können alle Dämmstoffe einschließlich der Klasse B2 (normal entflammbar) eingesetzt werden. Ausgeschlossen sind Dämmstoffe der Klasse B3 (leicht entflammbar). Bei giebelständiger Bauweise ist die Feuerwiderstandsklasse F30 durch mindestens 25 mm Beplankung z.B. aus Holz und/oder Gipskarton-/Gipsfaserplatten unterhalb des Dämmstoffs herzustellen. Bei Hochhäusern über 22 m muss die Baustoffklasse A, in Ausnahmefällen kann auch B1 gewählt werden. Sonderregelungen enthalten die Landes bauordnungen der Bundesländer. Alle normalentflammbaren Dämmstoffe müssen 5 cm Sicherheitsabstand zum Schornstein einhalten.

Genehmigungspflicht und Denkmalschutz

Durch eine Dämmung des Daches bleibt die äußere Dachansicht unverändert. Eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde muss bei denkmalgeschützten Gebäuden deshalb in aller Regel wegen einer Dämmung nicht erfolgen. Um den Bedarf an neuem Bauland zu verringern erleichtert die Bau nut zungs verordnung vom Januar 1990 den Ausbau von Wohnraum im Dach auch dann, wenn die im Bebauungsplan festgesetzte, zulässige Geschossfläche überschritten wird. Wenn Sie Näheres wissen wollen, wenden Sie sich an die zuständige Baugenehmigungsbehörd in Ihrem Wohnort.

Sommerlicher Wärmeschutz

In Heißen Sommern können die Temperaturen in schlecht gedämmten Dachwohnungen auf unerträgliche Werte steigen. Gegen die Wärme der auf die Eindeckung scheinenden Sonne schützt die Dachdämmung genauso zuverlässig wie gegen die Kälte des Winters. Voraussetzung ist natürlich, dass das Dach dicht ist und heiße Luft nicht durch Fugen eindringen kann. Zusätzlich helfen folgende Maßnahmen die Temperaturen im Dach angenehm niedrig zu halten:

  • Vor den Fenstern sollte ein außenliegender Sonnenschutz angebracht werden, um solare Einträge durch die Verglasung zu verhindern.
  • In der Dachwohnung sollten thermische Speichermassen angeordnet werden, wie etwa ein Zementestrich, eine Innenbekleidung aus Gipskartonplatten, Fliesen, oder andere entsprechend schwere Bauteile.
  • Es muss eine Möglichkeit für eine ausreichende Nachtlüftung (auch bei schlechtem Wetter; z. B. durch eine Zeitgesteuerte Abluftanlage oder vor Regen geschützte Fenster) geschaffen werden.
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