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DÄMMUNG ZWISCHEN DEN SPARREN

Dämmung zwischen den Sparren

Die Dämmung zwischen den Sparren ist das am häufigsten ausgeführte Dachdämmverfahren. Es wird oft für den nachträglichen Dachausbau gewählt. Bei der Entscheidung für dieses Verfahren ist zu bedenken:

  • Die Dämmstärke ist durch die Sparrenhöhe begrenzt
  • Die Sparren bilden Wärmebrücken (15-20 % der Dachfläche), die den Wärmeschutz bis zu 30 % verschlechtern

Nachträglicher Dachausbau

Ist die Dachhaut regensicher, werden Dämmplatten, Matten oder Keile zwischen die Sparren geklemmt und raumseitig mit einer Dampfsperre versehen. Das Dämmmaterial muss überall dicht anschließen, sollte also etwas breiter als das jeweilige Sparrenfeld zugeschnitten werden. Randleistenmatten mit Aluminiumkaschierung (Dampfsperre) müssen besonders sorgfältig verlegt werden, da man nach dem Einbau nicht mehr sieht, wie sich der Dämmstoff in das Sparrenfeld einpasst. Bei geringen Sparrenhöhen ist die Dämmschichtdicke oft zu gering. Hier hilft eine innenseitige Aufdoppelung des Sparrens mit Bohlen oder Latten oder eine zusätzliche durchgehende Dämmplattenschicht unter den Sparren, die auch deren Wärmebrückenwirkung reduziert. Der Dämmstoff sollte höchstens eine Wärmeleitfähigkeit von 0,040 (W/m*K) aufweisen. Hartschaumplatten können nur bei rechteckige Sparrenquerschnitten und gleichmäßigen Sparrenabständen eingesetzt werden.

Bei unkaschierten Dämmstoffen, wie diesen Dämmkeilen können Ausführungsfehler korrigiert werden, weil man Fehlstellen beim Einbau sieht.

Einblasdämmung beim ausgebauten Dach:

Dämmstoffkörnung oder -flocken werden vom Spitzboden oder durch einzelne aufgenommene Dachziegel (z.B. beim Walmdach) in den Zwischenraum zwischen vorhandener raumseitiger Verkleidung und Dachziegel geblasen. Eine eingeschobene Hartfaserplatte mit Abstandhalter oder ein abgesteppter Kunststoffschlauch sichern eine begrenzte Belüftung von 2 cm. Dieses Verfahren ist sinnvoll, wenn der Sparrenzwischenraum weitest gehend ungedämmt ist und keine Unter spannbahn existiert. Die ausführende Firma muss durch eine Wasserdampfdiffusions berech nung nach DIN 4108 die Unbedenklichkeit des Aufbaus nachweisen. Eine Dampfsperre kann – wenn erforderlich – nachträglich hergestellt werden, z.B. durch eine Raufasertapete mit Aluminiumbeschichtung auf dem Innenputz. Bei einer späteren Neueindeckun lässt sich die Dämmung durch Aufdoppelung der Sparren nach oben erweitern.

Hier werden Zelluloseflocken vom Spitzboden aus in die Dachschräge geblasen.

Neubau

Beim Neubau sollte die Wahl möglichst schmaler, hoher Sparren, Wellstegträgern, neuartiger Box- oder Doppel-T-Träger mit geringster Wärmebrückenwirkung eine große Dämmstoffstärke zwischen 25 und 30 cm ermöglichen. Für eine energiesparende Bauweise sind U-Werte unter 0,15 W/(m²*K) anzustreben.

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